Allgemeine Geschäftsbedingungen der One Life Ventures GmbH

Stand: Februar 2021

1. Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von der One Life Ventures GmbH („OLV“) angebotenen Leistungen.

1.2. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, insbesondere die Rechts- und Vertragsbeziehungen, zwischen OLV und deren Auftraggeber, soweit es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt („Kunden“). Diese AGB gelten dabei ausschließlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als OLV ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn OLV in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat oder die vom Kunden beauftragten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu diesen AGB) zwischen OLV und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor den Regelungen dieser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Vereinbarungen durch OLV in Textform maßgebend.

2. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

2.1. OLV erbringt an Kunden die Leistungen mit dem Leistungsumfang, wie sie von OLV im jeweiligen an den Kunden gerichteten Angebot („Angebot“) aufgeführt und vom Kunden angenommen wurden. Für den Vertragsinhalt sind die Bedingungen des jeweiligen Angebots von OLV sowie ergänzend die Regelungen dieser AGB maßgeblich.

2.2. Wenn der Kunde Fehler in einem von OLV erstellten Angebot oder etwaig übermittelten Kostenvoranschlägen oder Auftragsbestätigungen erkennt oder eine fehlerhafte Übermittlung von Daten feststellt, hat er OLV hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu verständigen. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Rechenfehler) und Unvollständigkeiten hat der Kunde OLV zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung bei Kenntnisnahme vor dem Vertragsschluss hinzuweisen.

2.3. Das jeweilige Angebot von OLV kann durch Übersendung des durch den Kunden gegengezeichneten Angebots an OLV angenommen werden; die Übermittlung per Telefax oder als elektronische Kopie (z.B. im PDF-Format) per Email ist ausreichend. Der Vertrag kommt mit Zugang des gegengezeichneten Angebots bei OLV zustande.

3. Sprache, Bereitstellung und Speicherung des Vertragstextes

3.1. Sämtliche Vertragsschlüsse zwischen OLV und dem Kunden erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache; die Vertragssprache ist Deutsch.

3.2. Vertragstexte werden nicht elektronisch gespeichert und sind dem Kunden nicht zugänglich. Kunden können allerdings die jeweils aktuelle Fassung der AGB unter http://kamilbarbarski.de/agb abrufen.

4. Leistungsausführung, Leistungszeit, Manntag

4.1. OLV berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags der Hilfe Dritter zu bedienen.

4.2. Soweit nicht im Angebot anderweitig bestimmt, entscheidet OLV über den Zeitpunkt und den Ort der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen.

4.3. Als „Manntag“ gelten 8 Arbeitsstunden pro Tag einschließlich einer zusammenhängenden Pausenzeit von 1 Stunde.

5. Vergütung und Spesen, Anpassung der Vergütung, Kosten, Fälligkeit

5.1. Für die Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen von OLV ist das jeweils durch den Kunden angenommene Angebot von OLV maßgeblich. Soweit nicht abweichend im Angebot angegeben, handelt es sich bei einem im Angebot angegebenen Gesamtbetrag nicht um einen Festpreis, sondern um den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen geschätzten, aufwandsabhängigen Gesamtpreis. Sofern es trotz sorgfältiger Planung seitens OLV aufgrund von Änderungen hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Umfangs der Leistungen oder zusätzlicher Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart, jedoch zum Erreichen des Vertragszwecks notwendig sind, zu einem Mehraufwand kommt, wird dieser gesondert auf Grundlage der jeweiligen Kalkulation des ursprünglichen Angebots (z.B. auf Basis der im Angebot veranschlagten Tages- oder Stundensätze) vergütet. Hierüber wird der Kunde durch OLV im Voraus schriftlich oder per Telefax informiert.

5.2. OLV ist berechtigt, dem Kunden einen Vorschuss in Höhe von bis zu 30% des im Angebot angegebenen Gesamtbetrags nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen.

5.3. Der Kunde hat die im Rahmen der Leistungsausführungen tatsächlich angefallenen und nachgewiesene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gesondert zu erstatten. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Spesen zur Leistungsausführungen erforderlich oder zwischen den Parteien abgestimmt waren. Grundsätzlich ist OLV berechtigt, bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn) die die 2. Klasse sowie bei Flugreisen die Economy-Klasse zu benutzen. Im Übrigen gilt, dass sich OLV mit dem Kunden im Voraus abstimmen wird, soweit die voraussichtlich zu erwartenden Spesen einen Betrag von EUR 1000 im Einzelfall oder in der Summe überschreiten.

5.4. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.5. Die Vergütung ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer Rechnung beim Kunden auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von OLV zur Zahlung fällig. OLV behält sich vor, Rechnungen ausschließlich als elektronische Rechnungen (z.B. im PDF-Format) zu versenden. Bei einer Leistungsausführung, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstreckt, ist OLV berechtigt, bereits erbrachte Leistungen monatlich in Rechnung zu stellen.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Grundsätzlich endet das Vertragsverhältnis mit Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern nicht abweichend vereinbart oder gesetzlich geregelt. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – eine vertragsgemäße Leistung von OLV unverzüglich abzunehmen. Im Hinblick auf die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts; auf eine vertraglich vereinbarte Abnahme sind diese Vorschriften entsprechend anzuwenden.

6.2. Das Recht der Parteien zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nicht davon abgewichen wird: Für den Fall, dass sich OLV zur Herstellung eines Werkes im Sinne des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) verpflichtet hat, wird ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. § 649 BGB) ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde nicht zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt, soweit die Parteien eine feste Laufzeit vereinbart oder sich auf eine feste (Mindest-) Anzahl an Manntagen oder Arbeitsstunden von OLV geeinigt haben. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

7. Stornierungsbedingungen

Bei der Absage eines Auftrages oder Termins durch den Kunden werden, sofern der Termin nicht anderweitig belegt wird, Stornokosten berechnet und zwar:

  • bei einer Absage ab 30 Tage vorher: 30 %,
  • bei einer Absage ab 20 Tage vorher: 50 % und
  • bei einer Absage ab 10 Tage vorher 100 % des vereinbarten Honorars.

8. Recht zur Nennung des Kunden als Referenz

Soweit nicht abweichend vereinbart, willigt der Kunde darin ein, dass OLV für eigene Zwecke im Bereich der Unternehmenskommunikation (PR / IR), des Marketings und des Vertriebs auf den Internetseiten, in Präsentationen (z.B. Unternehmenspräsentationen), Broschüren oder in Werbung (Online-, Print-, Rundfunkmedien) sowie im Rahmen von externen Schulungen und Kundengesprächen den Kunden unter Wiedergabe von dessen Firma, Firmenlogos und sonstigen Marken als Referenz zu nennen.

9. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen

9.1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 8 haftet OLV nur, wenn und soweit OLV, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von OLV oder einer von OLV zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet OLV jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

9.2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OLV, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von OLV der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

9.3. Die in den vorstehenden Absätzen 9.1 und 9.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder eines Beschaffungsrisikos, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Absatz 9.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs von OLV nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

9.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Kein Wettbewerbsverbot

OLV unterliegt keinem Wettbewerbsverbot, vielmehr darf OLV auch für Wettbewerber des Kunden tätig werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart. Etwaige Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsverpflichtungen von OLV bleiben hiervon unberührt.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen OLV und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis zu OLV unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von OLV. OLV ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Verpflichtungen gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Jede Mitteilung oder andere Erklärung im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen OLV und dem Kunden bedarf der Textform (z.B. Brief, Email oder Telefax), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen AGB geregelt oder im Einzelfall vereinbart ist.

12.2. Der Kunde hat OLV eine aktuelle Email-Adresse mitzuteilen, auf der er elektronisch übermittelte Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie sonstige Nachrichten, Informationen und Unterlagen im Geschäftsverkehr mit OLV empfangen kann. Der Kunde hat während der laufenden Geschäftsbeziehung mit OLV sicherzustellen, dass ihm der Empfang von Emails möglich ist; insbesondere hat der Kunde OLV Änderungen seiner Email-Adresse unverzüglich in Textform mitzuteilen.

12.3. Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche der anderen Partei aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten, schriftlich durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

12.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus anderen als den in §§ 305-310 BGB genannten Gründen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. § 306 BGB bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung oder eventuell bestehende Regelungslücken des Vertrages.